Die Lokale Entwicklungsstrategie
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) stellt die Grundlage für die Entwicklung der LEADER-Region Zwischen Elbe und Fiener Bruch dar. In dem Dokument sind alle Verfahrensweisen, Ziele und Umsetzungsmethoden festgehalten.
Die LES wurde im Zeitraum von März bis Juli 2022 in Zusammenarbeit mit der Interessengruppe Elfi, bestehend aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region, dem Landrat sowie weiteren WiSo-Partnern, erarbeitet. Bei einem Projektaufruf im März 2022 wurden ca. 90 Projektideen und konkrete Projekte lokaler Akteure eingereicht, die innerhalb der Förderperiode umgesetzt werden sollen. Mithilfe der eingereichten Projekte und einer Bestandsanalyse wurden die Handlungsbedarfe im LAG-Gebiet aufgezeigt und Handlungsfeldziele definiert. Die Handlungsfeldziele lassen sich den drei Handlungsfeldern:
- Natur- und Kulturlandschaft, Klimaschutz,
- Kultur und Tourismus sowie
- Wirtschaft und Daseinsvorsorge
zuordnen. Um die Zielerreichung in den Handlungsfeldern prüfen zu können, wurden bestimmte Kriterien festgelegt, z.B. die LEADER-Region möchte bis 2027 insgesamt 20 Projekte zur Qualifizierung touristischer Routen und Standorte der Kultur umsetzen.
Ein weiterer Bestandteil der LES ist die genaue Darstellung des Verfahrens der Projektauswahl und der Priorisierung. Durch die Darstellung der Abläufe des Auswahlverfahrens und die Erläuterung der Auswahlkriterien soll eine möglichst hohe Transparenz des Verfahrens gewährleistet werden. Aufgrund der erstmaligen Budgetverwaltung der LAG über den gesamten Förderzeitraum wurde in der LES ein strategischer Finanzplan aufgestellt. Darin sind sowohl Förderhöhen als auch Fördersätze für verschiedene Maßnahmen auf Grundlage der ersten Informationen zu den Richtlinien LEADER/CLLD 2021-2027 festgelegt.
Die LES wurde am 08.Dezember 2022 durch Das Land Sachsen-Anhalt offiziell bestätigt und die LAG Elfi als eine von insgesamt 24 Lokalen Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt anerkannt. Der LAG wird für die Förderperiode bis 2028 ein Finanzieller Orientierungsrahmen von rund 11 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Aufgrund des mit der Bestätigung der LAG bekanntgegebenen Budgets der LAG wurde eine 1. Änderung der LES vorgenommen. Die erste Überarbeitung der LES wurde seitens des Landesverwaltungsamtes in einem Schreiben vom 05.04.2024 anerkannt. Die Überarbeitung erfolgte zu den Finanzierungsplänen (Beschluss durch Mitgliederversammlung am 23.11.2023).